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1.
Mietobjekt
Die Eigentümer des Ferienhauses "Casa al Fiume" in Baselice
vermieten das Objekt, wie beschrieben mit Möbeln, Küchenmaschinen,
Geschirr und Bettwäsche (gegen Gebühr).
Der Mietvertrag ist rein privatrechtlich. Es gilt ausdrück- lich das
Mietrecht als vereinbart. Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter, so
dass in keinem Fall das Reiserecht Anwendung findet.
2. Ankunfts- und
Abreisezeiten
Die Ankunft der Mieter hat zwischen 15.00 und 18.00 Uhr zu erfolgen. Bei
Verspätungen ist der Mieter gebeten, unter den angegebenen Telefonnummern
den Verwalter vor Ort zu benachrichtigen. Für Komplikationen, die durch
Nichteinhaltung der Ankunfts- und Abreisezeiten auftreten, übernehmen wir
keine Haftung. Die Abreisezeit ist zwischen 07.00 bis 10.30 Uhr und ist
mit der Verwalterin vor Ort entweder bei Ihrer Ankunft oder telefonisch
einige Tage vor Abreise zu vereinbaren
3. Anzahlung /
Restzahlung
Nach Unterschrift des Mietvertrages wird eine Anzahlung von 20 % des
Mietpreises fällig.
Unmittelbar nach Eingang der Restzahlung (4 Wochen vor Abreisetermin)
erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen, Wegbeschreibung, Restauranttipps usw.
Die Nebenkosten, 100 Euro, beinhalten eine für die obligatorische
Endreinigung durch Verwalterin.
4. Depot von Euro
200
Bei Reservation und Mietpreisanzahlung ist ein Depot von Euro 200 zu überweisen.
Die Vermieterin hat eine Gegenstandliste erstellt, die Sie bei Mietantritt
gemeinsam mit der Verwalterin durchgehen und die Korrektheit
unterschreiben. Beim Verlassen des Hauses wird diese Liste erneut
kontrolliert und bei nicht Beanstandung, wird Ihnen das Depot rückvergütet.
5. Rücktritt
Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist für Vermieter und Mieter
verbindlich. Bei einem eventuellen Reiserücktritt gelten folgende
Stornogebühren:
15 % des Mietpreises - 45 Tage vor Mietantritt
50 % des Mietpreises - 30 Tage vor Mietantritt
80 % des Mietpreises - 10 Tage vor Mietantritt
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6.
Wertgegenstände
Das Hinterlassen von Wertgegenständen im Haus erfolgt auf eigenes Risiko
der Mieter. Für einen eventuellen Verlust können wir nicht haftbar
gemacht werden. Für abgestellte Fahrzeuge auf dem hauseigenem Parkplatz
wird bei Schäden oder Diebstahl ebenfalls keinerlei Haftung übernommen.
7. Pflege und
Erhaltung
Während der Mietzeit behandelt der Mieter das Haus neben den dazugehörenden
Einrichtungen und Gegenständen pfleglich. Schäden sind dem Vermieter
unverzüglich anzuzeigen. Die Schäden, die durch den Mieter, Mitbewohner
oder Besucher entstehen, werden vom Mieter ersetzt. Es obliegt dem Mieter
zu beweisen, dass kein Verschulden vorgelegen hat.
Der Mieter reinigt während der Mietdauer das Haus einschließlich
Geschirr, Gläser usw. selbst.
Das Objekt wird sauber übergeben und ist sauber, d.h. besenrein, wieder
zu verlassen.
8. Umfang und
Nutzung
Der Mieter darf weitere Personen (ausser den im Mietvertrag aufgeführten)
nur mit Zustimmung des Vermieters aufnehmen. Eine Untervermietung ist
ausdrücklich nicht gestattet.
Der Mieter nutzt das Haus nur in der Art und Weise, dass Nachbarn des
Hauses nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden.
Mit der Unterschrift
des Mietvertrages erkennt der Mieter diese Mietbedingungen an. Sollte eine
oder mehrere dieser Bedingungen Kraft Gesetzes unwirksam sein oder werden,
so ist/sind sie durch entsprechende zu ersetzen bzw. werden die übrigen
dadurch nicht berührt.
Gerichtsstand ist Gossau / Zürich - Schweiz.
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